CCPL-Praxiskommentar und Handbuch: Gute Nachrichten für die Forschung!

Ein Beitrag von Lea Sophie Singson, Legal Data Steward bei FAIRagro, Lea-Sophie.Singson@fiz-karlsruhe.de

Das Erscheinen des CCPL-Kommentars ist auch eine gute Nachricht für alle Beteiligten in der Forschung, die in ihrer Forschungspraxis auf CC-Lizenzen zurückgreifen. Welche Informationen und Hilfestellungen das Werk für die Wissenschaft bietet.

Der erste juristische Kommentar inklusive Handbuch zu allen Fragen rund um die Creative Commons Public License (CCPL) ist kürzlich im Open Access erschienen. Und nicht nur für juristisch Bewanderte bietet er Antworten auf viele Fragen.

Der Umgang mit CC-Lizenzen in der Wissenschaft erhielt ein eigenes Kapitel im Handbuch. Hier folgt eine Übersicht über einige der in der Wissenschaft heiß diskutierten und im Handbuch dargestellten Themen rund die CC-Lizenzierung von Forschungsergebnissen.

Zum Unterschied zwischen juristischem Kommentar und Handbuch

Ein juristischer Kommentar soll Gesetzestexte erläutern und auslegen. Er orientiert sich dabei systematisch an den einzelnen Normen. Dementsprechend richtet sich ein Kommentar in erster Linie an juristisches Fachpersonal. Ein Handbuch soll dagegen ein bestimmtes Thema systematisch rechtlich darstellen und einordnen.  Demnach kann sich ein Handbuch auch an juristische Laien richten. Einen allgemeinen Artikel über den CCPL-Praxiskommentar gibt es hier.

Die CC-Lizenz in der Forschung

Im Wissenschaftskapitel (S. 371-393) erklären die Autor*innen Ellen Euler, Thomas Hartmann und Julia Wildgans im Handbuch, wie die CC-Lizenzen in der Wissenschaft zum Einsatz kommen, welche wissenschaftliche Beiträge wie lizenziert werden können und was bei der Nutzung von lizenziertem Material in der Forschung zu beachten ist.

Hintergrund: Wie die Forschung zur CC-Lizenz kam

Offenheit und Falsifizierbarkeit gehören zu den wichtigsten Grundprinzipien der Wissenschaft. Aus diesem Grund entstand bereits in den 200er Jahren durch die Budapest Open Access Initiative (BOAI) – ein Zusammenschluss aus Forschenden verschiedener Länder und Disziplinen – eine Vereinigung, die sich für einen freien und offenen Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen einsetzte. Daraus entstanden auch zahlreiche Open-Access-Policies sowie die Open-Access-Richtlinien öffentlicher Forschungsförderer, wie auch die Leitlinien der Guten Wissenschaftlichen Praxis der DFG.

In vielen dieser Richtlinien und Guidelines wird auch explizit die Verwendung der Creative Commons-Lizenzen empfohlen. Vor diesem Hintergrund erläutern die genannten Autor*innen, wie die CC-Lizenz in der Wissenschaft verwendet wird und wie sie im Kontext zu wissenschaftspolitischen Leitlinien der Institutionen und Förderer steht.

Warum die Forschung auf die CC-Lizenz setzt

Publikationen und Daten dienen nicht nur dem Erkenntnisgewinn und bedürfen daher fortlaufender Falsifizierung. Als Arbeitsleistung der jeweiligen Forscherin sind sie auch eng verknüpft mit Wahrnehmung und Anerkennung der Forscherin in ihrer Community. Daher haben sowohl Nutzende als auch Erstellerinnen solcher Arbeiten ein großes Interesse daran, bei Weiternutzung ihrer Forschungsresultate namentlich genannt zu werden. Um gleichzeitig den oben genannten Open Access-Vorschriften hinsichtlich einer Publikationsveröffentlichung gerecht zu werden, ist in der Praxis die Verwendung der CC BY-Lizenz häufig die erste Wahl. Dies erscheint auch zunächst logisch, ist doch die Bedingung der Namensnennung der Fixpunkt des gesamten Ansatzes von Creative Commons, wie von John Weitzmann ab S. 190 des Kommentars formuliert.

Wann man Forschungsergebnisse lizenzieren kann – und wann nicht

Die CC-Lizenz schützt aber nur das, was auch das Urheberrecht schützt. Dies sind in erster Linie Werke nach Paragraf 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Kern des Schutzes ist außerdem nur die äußere Form, beziehungsweise Darstellung des Werkes. Der Inhalt dagegen ist gemeinfrei.

Demzufolge sind Forschungsergebnisse, Theorien, Konzepte, Fakten oder Erkenntnisse selbst nicht lizenzierbar. Einen Überblick über die Rechtelage bei Forschungsdaten gibt auch dieser Text.

Für die Beurteilung, ob eine Arbeit mit einer CC-Lizenz versehen werden kann, kommt es deshalb auf den Lizenzgegenstand an. In der wissenschaftlichen Forschung werden neben wissenschaftlichen Artikeln in Fachzeitschriften oder Büchern auch Forschungsdaten und Software produziert und publiziert.

Besonders die Forschungsdaten erreichen häufig nicht den notwendigen Werkstatus, sodass eine Lizenzierung derer mittels der CC-Lizenz nicht erfolgen kann. Das Handbuch bietet hier nicht nur allgemeine Ausführungen mit Verweisen auf den jeweiligen Einzelfall. Darüber hinaus weisen Thomas Hartmann, Julia Wildgans und Ellen Euler ab Seite 388 des Handbuchs auch die Richtung für bestimmte Forschungsbereiche.

Das sind die Alternativen

Die gleichen Autor*innen geben im Handbuch konkrete Empfehlungen, wie die Wissenschaft mit der Entscheidung der Lizenzierung von Forschungsergebnissen umgehen soll. Insbesondere die Folgen für Forschungsdaten außerhalb des Wirkungsbereiches der CC-Lizenz sowie die Vorteile einer Markierung mit dem so genannten Public Domain Mark dieser Daten werden herausgestellt. Auch widmen die Autor*innen dem Datenbank-Herstellerrecht, das häufig zugunsten einer Lizenzierung von Forschungsdaten vorgetragen wird, einen eigenen Abschnitt.

Eine Erklärung des Begriffs der Gemeinfreiheit gibt es auch hier.

CC-Lizenzen in der Nutzung

Das Handbuch nimmt in seiner Behandlung nicht nur die Perspektive von Datenproduzierenden, sondern auch diejenige von Nutzenden von Forschungsdaten ein. Ab S. 390 des Handbuchs erklären Hartmann, Wildgans und Euler die verschiedenen Voraussetzungen der Nutzung verschiedener mit CC lizenzierter Inhalte. Sie gehen dabei auch auf die Problematik der Nutzung von Materialien, die trotz Gemeinfreiheit mit einer CC-Lizenz versehen sind.

Außerdem im CCPL-Praxiskommentar enthalten

Ganzheitliche Betrachtung inklusive Datenschutz

Der Kommentar und das Handbuch beschränken sich nicht auf eine Betrachtung der CC-Lizenzen im urheberrechtlichen Kontext. Auch deren Zusammenspiel mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten wird durch Franziska Boehm erklärt. Dies ist auch für den Forschungskontext höchst relevant, wenn entweder durch die Angabe der Autorin einer Publikation personenbezogene Daten preisgegeben werden oder wenn die Forschungsdaten personenbezogene Daten von Probandinnen enthalten.

Fokus auf Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen

Im digitalen Zeitalter kommt eine Publikation, die sich mit dem Thema Lizenzen beschäftigt, nicht an der Befassung mit den Themen Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen vorbei. Daher hat sowohl der Kommentar als auch das Handbuch an zahlreichen Stellen einen expliziten Schwerpunkt auf diese Themen gelegt.

Fazit: Juristische Literatur auch für Laien

Der neue Kommentar und Handbuch zur Creative Commons Public License ist verständlich formuliert und thematisiert für juristische Laien relevante Bereiche wie die Wissenschaft, Bildung oder die öffentliche Hand. Er kann also Forschenden selbst eine Antwort auf viele ihrer rechtlichen Fragen im Umgang mit Forschungsdaten und -publikationen sein ohne die Hürde einer teilweise schwer zugänglichen Rechtsberatung.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Text erscheint auch als Crosspost auf dem Blog von irights.info.

Dieser Beitrag ist lizenziert unter CC-BY 4.0.


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