Wo ein Richter, da kein Schöpfer?

Ein besonderer Blogbeitrag zu den Themen Urheberrecht und Schöpfungshöhe von Lea-Sophie Singson, Legal Data Steward bei FAIRagro, Lea-Sophie.Singson@fiz-karlsruhe.de. Viel Spaß!


Manch aufmerksamer Leser weiß,
Das Urheberrecht schützt nicht um jeden Preis.
Will ich danach als Schöpfer gelten,
Passiert es dabei gar nicht selten,
Dass es an der Schöpfungshöhe scheitert.
Was es braucht, ist Originalität.
Zu beurteilen von Deines Gleichen,
Nicht den Inhalt, sondern die äußere Form,
Die Unterschiede, teils enorm!
So ist auch üblicherweise im Juristenleben
beim Gerichtsurteil die Form vorgegeben.
Definition, Subsumtion, Obersatz
Kreativität findet häufig wenig Platz.
Aber auch einem Richter in seiner Kammer
Bereiten manch Parteien so großen Jammer,
Dass zur Ermunterung seines Alltags bei Gericht,
Er formuliert das Urteil als Gedicht.
So auch der Richter am Arbeitsgericht Detmold
Als er zu entscheiden über einen Anspruch in Gold*
Aufgrund einer Kündigung, die kam zu tragen
Weil die Arbeitnehmerin sich getraute zu wagen
Sich die Zeit auf der Arbeit zu vertreiben
Mit behaupteten Unsittlichkeiten.
In diesem Fall zwar die Abfassung als Gedicht
Gerügt vom Berufungsgericht
Dennoch nicht grundsätzlich verboten!
Und die Erkenntnis spannend, werter Leser
Ein Richter als Urheber.

*Anmerkung der Redaktion: Schmerzensgeld


Link zum Urteil: https://openjur.de/u/30580.html

Disclaimer: Dieses Gedicht betrachtet den Sachverhalt rein unter dem Aspekt der Schöpfungshöhe. Das Urteil ist als amtliches Werk nach § 5 UrhG gemeinfrei

Dieser Beitrag ist lizenziert unter CC-BY 4.0.


Beitrag veröffentlicht

in

,