Die CARE Prinzipien – warum nicht nur Daten, sondern auch Personengruppen zu schützen sind

Sharing is CAREing – jetzt mehr als nur „Goodwill“: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das dachte sich auch die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO = World Intellectual Property Organization). Denn die hat am 24.05.2024 erstmals Elemente der CARE Prinzipien in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Warum das im internationalen Recht ein bedeutender Schritt ist und was das für die Praxis bedeutet, erkläre ich hier.

WIPO, CARE – was ist das?

Um nicht sofort mit diversen Buzzwords um mich zu werfen und die Köpfe rauchen zu lassen, hier zunächst eine kurze Erklärung der wichtigsten Begriffe, um die es in dieser Kolumne geht.
Die WIPO wurde am 14.07.1964 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern. Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und kann völkerrechtliche Verträge im Bereich des Geistigen Eigentums schließen. Völkerrechtliche Verträge sind für die Vertragsparteien – also in der Regel die Mitglieder der Organisation – rechtlich bindend.

Die CARE-Prinzipien haben sich aus der im Jahr 2007 geschaffenen „Declaration on the Rights of Indigenous Peoples“ – oder kurz UNDRIP – gebildet. Konkret wurden sie 2019 entwickelt, sind also noch im Vergleich zu anderen Prinzipien und Gesetzen recht grün hinter den Ohren. Wie der Titel bereits vermuten lässt, geht es in den CARE-Prinzipien um Rechte indigener Völker. Im Speziellen behandeln die sie die indigene Datensouveränität. Hintergrund der Entwicklung war der Gedanke, dass Prinzipien zum fairen Datenaustausch sich bisher hauptsächlich auf das Austauschobjekt – also die Daten selbst – bezogen. Doch gerade im Kontext mit traditionellem Wissen indigener Völker wurde deutlich, dass hier auch eine Personengruppe – also ein Subjekt – vorliegt, das einen Schutzbedarf hat. Und genau hier knüpfen die CARE Prinzipien an und ergänzen die FAIR – Prinzipien.

Inhaltlich geht es in den CARE – Prinzipien vor allem darum, dass ein kollektiver Nutzen, vor allem auch der indigenen Völker selbst, aus der Verwendung indigener Daten gezogen werden kann. Darüber hinaus sieht CARE den Schutz der Rechte indigener Völker an ihren eigenen Daten vor allem in Bezug auf die Herrschaft und (Selbst-) Verwaltung dergestalt vor, dass alle Nutzende offenlegen sollen, zu welchem Zweck sie traditionelle Daten nutzen wollen. Auch soll bei der Datennutzung während des gesamten Datenzyklus stets darauf geachtet werden, mit dem traditionellen Wissen rücksichtsvoll in Bezug auf die dahinter liegenden Werte, Gepflogenheiten und Personen umzugehen.

Der Haken an ethischen Prinzipien wie CARE und FAIR

Nun enthalten die CARE Prinzipien sicherlich viele gute Ansätze und geben einen gewissen optimalen Standard der Datenverarbeitung vor. Ethische Prinzipien sind aber in der Regel vor allem eines: nicht rechtlich durchsetzbar. Wie auch die FAIR-Prinzipien haben sie keine rechtliche Verbindlichkeit. Daraus folgend, haben betroffene indigene Personen, deren Wissen für die Datengenerierung entgegen den Vorgaben aus den CARE Prinzipien verwendet wurde, auch keine Möglichkeit, deren Einhaltung einzuklagen. Die Einhaltung liegt im Verantwortungsbereich derjenigen, die die entsprechenden Daten verarbeiten.

Wie kommen die CARE Prinzipien zur WIPO?

Wir haben jetzt gelernt, dass die WIPO internationale Angelegenheiten rund ums Thema geistiges Eigentum regelt. Auch wissen wir, dass es in den CARE Prinzipien um die Stärkung der Rechte indigener Völker im Bezug auf ihre Datensouveränität geht. Und genau hier schließt sich der Kreis: Die WIPO hat die Kompetenz, die in den CARE Prinzipien verankerten Grundsätze zu verrechtlichen. Und genau das hat sie jetzt auch getan.

Was ändert sich jetzt?

Im 27. Vertrag der WIPO wird nun erstmals vorgeschrieben, dass bei Patentanmeldungen von Erfindungen, die auf indigenem Wissen oder indigenen genetischen Ressourcen basieren oder diese nutzen, dieses Wissen gemeinsam mit dem Herkunftsland des Wissens bekannt geben muss. Es regelt außerdem die Verpflichtung der Vertragsstaaten, ein Regelwerk mit Konsequenzen für diejenigen zu erlassen, die ihre Offenbarungspflicht verletzt haben. Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten Möglichkeiten für die nachträgliche Behebung von Informationsmängeln schaffen, ohne Patente rückwirkend zu entziehen.

Wie geht es weiter?

Der Vertrag wird zurzeit den Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung vorgelegt. Bis die Regelungen daraus es in die nationalen Gesetze schaffen, kann es durchaus noch eine Weile dauern. Aber wir sehen an diesen Entwicklungen, dass ethische Grundsätze des Datenmanagements das Potential haben, rechtlich verbindlich zu werden. Es lohnt sich also gleich mehrfach, mit gutem Beispiel voran zu gehen und selbst einen FAIRen Umgang mit Forschungsdaten zu pflegen.

Lea Singson, FAIRagro Helpdesk (FZI Karlsruhe)

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